In 4 Schritten zur elektronischen Abgabe der Dokumentation nach TrinkwEGV
Bis zum 12. November 2025 müssen Wasserversorger gemäß § 12 der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) die Dokumentation ihrer Trinkwassereinzugsgebiete elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln.
Mit RiskPlus gelingt dies sicher und effizient – alle erforderlichen Funktionen finden Sie im Bereich „Dokumentation & Export“.
Mit diesen 4 Schritten gelingt die Abgabe
- Export der Dokumentation nach TrinkwEGV
Über „Export Dokumentation nach TrinkwEGV“ kann die vollständige Dokumentation im Geopackage-Format erzeugt werden. Optional stehen Systembeschreibung und Entnahmestellenliste als Excel-Dateien bereit. - Untersuchungsprogramm separat exportieren
Bereits im Geopackage enthalten, kann es zusätzlich als Excel-Datei separat exportiert werden – ideal für Abstimmungen mit Laboren und Behörden. - Berichtsexport zur Übersicht
Über „Dokumentation & Export“ → „Export Bericht“ lässt sich ein PDF-Bericht generieren, der Methodik, Karten und Tabellen strukturiert zusammenfasst. Er erleichtert die Sichtung der Ergebnisse und kann optional beigefügt werden (ersetzt jedoch nicht das Geopackage). - Fachliche Hintergründe dokumentieren
Über die Schaltfläche „Technische Dokumentation“ auf der Startseite steht das Dokument „RiskPlus – Erläuterungen, Methodik und Hintergründe“ bereit. Dieses Dokument sollte zusätzlich an die Behörde übermittelt werden.
Die exportierten und heruntergeladenen Dateien schicken Sie bitte bis spätestens 12. November 2025 per Mail oder auf andere geeignete Weise an Ihre zuständige Behörde.
Alle Exporte können mehrfach durchgeführt werden, falls nachträgliche Anpassungen im Projekt erforderlich sind.
Behördenzugang
Voraussichtlich ab dem 10.11.2025 wird ein optionaler Behördenzugang in RiskPlus bereitgestellt. So kann die zuständige Behörden ausgewählte Inhalte direkt in RiskPlus einsehen. Dieser Zugang ersetzt jedoch nicht die formelle Abgabe durch den Betreiber.