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Neue Vollzugshilfen zur TrinkwEGV verabschiedet – RiskPlus ist bereit!

Blick auf die LAWA-Sitzung vom 20. und 21. März

Neue Vollzugshilfen zur TrinkwEGV verabschiedet – RiskPlus ist bereit!

Am 20. und 21. März kam die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu ihrer turnusmäßigen Sitzung zusammen. Ein zentrales Ergebnis: Die Verabschiedung des nächsten Teils der Vollzugshilfen zur Trinkwassereinzugsgebietverordnung (TrinkwEGV). Damit geht ein wichtiger Schritt zur einheitlichen Umsetzung der Verordnung auf Bundesebene einher.

In den neu veröffentlichten Dokumenten wird erstmals umfassend beschrieben, welche Inhalte die Dokumentation der Betreiber im Rahmen der Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung enthalten muss. Auch die Anforderungen an die Darstellung des Untersuchungsprogramms wurden konkretisiert – und gelten nun deutschlandweit einheitlich.

Für Betreiber bedeutet das: Klarheit und Planungssicherheit – und mit RiskPlus eine einfache Lösung zur Umsetzung

Für Wasserversorger bringt der neue Teil der Vollzugshilfen vor allem eins: mehr Klarheit und verlässliche Orientierung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Gleichzeitig steigen aber auch die Ansprüche an die Dokumentation und Berichterstattung gegenüber den zuständigen Behörden.

RiskPlus wurde genau für diesen Anwendungsfall entwickelt, alle Vorgaben können zukünftig mit der Softwarelösung vollständig erfüllt werden. Über die integrierte Exportfunktion lassen sich die geforderten Auswertungen per Mausklick erzeugen und direkt an die zuständige Behörde übermitteln.

Die digitale Dokumentation wird so nicht nur einfacher, sondern auch deutlich effizienter – und auch die Frist bis zum 12. November verliert für RiskPlus-Nutzer ihren Schrecken.

RiskPlus macht’s möglich: Vorgaben einhalten, Aufwand minimieren – und dabei alles im Griff behalten.